Das neue Batteriegesetz

Neues Batteriegesetz :: Batterien gehören nicht in den Hausmüll

Das im Wesentlichen seit dem 1.12.2009 in Kraft getretene Batteriegesetz (BattG) ersetzt die seit 1998 geltende Batterieverordnung.

Hersteller und Importeure dürfen demnach ab dem 01.03.2010 Batterien und Akkumulatoren nur noch dann in den Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem Umweltbundesamt - im Batterie-Melderegister - angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.

Cattron-Theimeg Europe hat dies selbstverständlich getan und ist im Melderegister als Hersteller von Industriebatterien geführt. Industriebatterien unterliegen zunächst nicht dem Stoffverbot. Das bedeutet, dass Sie auch weiterhin die ihnen bekannten NiCd Batterien bei CTE bestellen können.

Allerdings werden wir sukzessive – der Umwelt zuliebe – alle aktuellen Produktlinien, wenn nicht schon geschehen, auf NiMH-Batterien umstellen.

Natürlich können Sie ihre Altbatterien an uns zurückschicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.

Mehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Service-Seite zum Batteriegesetz.

Zurück